Ingenieurbüro Läer
Ihr Baugutachter und Bauberater für Lüneburg und Umgebung
Im Rahmen der Bauabläufe wird mindestens bei nachfolgend aufgeführten Bautenständen eine Qualitätskontrolle durchgeführt:
1. Baukontrolle (Gebäude ohne Keller): Vor dem Betonieren der Streifenfundamente und der Betonsohlplatte.
2. Baukontrolle: Nach dem Erstellen des Erdgeschossmauerwerkes, einschl. der Erdgeschossdecke, jedoch vor Beginn der Verblendarbeiten oder der Fassadendämmung.
3. Baukontrolle: Nach dem Richten des Dachstuhles und dem Einbau der Unterspannbahn.
4. Baukontrolle: Nach Fertigstellung des Giebelmauerwerkes und Dachpfanneneindeckung.
5. Baukontrolle: Während, aber spätestens nach dem Einbau der Fenster. Vor dem Verputzen der Wände.
6. Baukontrolle: Nach dem Einbau der Wärmedämmung im Dachgeschoss und vor dem Anbringen der Gipskartonplatten.
7. Baukontrolle: Nach dem Einbau der Fußbodenheizung (Heizkörperheizung). Vor dem Einbringen des Estrichbetons.
8. Baukontrolle: Nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten sowie der Sanitär- und Heizungsendmontage.
9. Baukontrolle: Schlussabnahme nach Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Arbeiten zusammen mit dem Bauträger.
Diplomingenieur
HARALD LÄER
Baumeister BDB (Bund Deutscher Baumeister)
Mitglied der Ingenieurkammern
- Niedersachsen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Schleswig-Holstein
Ahornweg 11
D-21335 Adendorf
Tel: 04131-2215484
Fax: 04131-2215486
Mobil: 0171-3232431
Email: info@Bauberatung-Lueneburg.de